Chirurgische und internistische Krankenhauspatienten sehen sich zusätzlich zu ihrer körperlichen Erkrankung zum einen mit akuten psychischen Belastungen durch die stationäre Aufnahme, insbesondere Ängsten und Schlafstörungen, konfrontiert, zum anderen bringt ein Teil von Ihnen vorbestehende psychische Störungen mit. Das primäre Interesse der somatischen Medizin gilt Diagnose und Therapie der körperlichen Krankheit(en). Im Falle psychischer Komplikationen stehen dem Internisten oder Chirurgen je nach Schweregrad die Optionen einer konsiliarischen Mitbetreuung des Patienten durch einen Psychiater oder einer unvermittelten psychopharmakologischen Intervention offen. Unter den Psychopharmaka bieten sich insbesondere die Benzodiazepine aufgrund ihrer hervorragenden Verträglichkeit zur symptomatischen Behandlung der bei den allgemeinmedizinischen Krankenhauspatienten zahlenmäßig im Vordergrund stehenden, gewissermaßen ubiquitären Zielsymptome Angst und Schlaflosigkeit an. Zudem sind Benzodiazepine besonders preisgünstige Psychopharmaka. Neben den zu behandelnden psychischen Beschwerden sind als weitere Einflußfaktoren einer Psychopharmaka-Verordnung Eigenschaften von Patient, Arzt und Medikament zu differenzieren.
Ziel der vorliegenden Arbeit
ist es:
Im einzelnen sollen zu
diesem Zweck erfaßt werden: