Intraorale Compositereparatur mittels Haftvermittlern auf Kunststoff- und/ oder Silanbasis in vitro

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1 Einleitung

 

In der Zahnheilkunde hat in den letzten Jahren eine bedeutende Kursänderung eingesetzt.
Verstanden sich die Zahnärzte noch vor wenigen Jahren im Grunde als „Restauratoren“ und konzentrierten ihre Tätigkeit auf die Therapie langfristig entstandener Schäden an Zahnhartsubstanz und Parodontium, so setzt sich heute zunehmend die Erkenntnis durch, dass moderne Zahnheilkunde in erster Linie Prophylaxe und möglichst minimal invasive Zahnerhaltung anstrebt. Zahnärzte sehen ihre Aufgabe mehr und mehr darin, Patienten zu helfen, ihre natürlichen Zähne bis ins hohe Alter zu erhalten und nicht im Eingreifen erst dann, wenn im Grunde vermeidbare Schäden therapiert werden müssen.

Auch die moderne Füllungstherapie erfährt Änderungen in diesem Sinne.
So werden nach Literaturangaben die meisten Füllungen nicht zur Versorgung neuer kariöser Defekte gelegt, sondern im Rahmen der Erneuerung insuffizienter oder frakturierter Füllungen. Gerade Compositefüllungen werden zumeist nicht wegen Sekundärkaries oder eines Kariesrezidivs  ausgetauscht, denn Defekte in Compositefüllungen treten häufig nicht im Schmelz-Composite-Verbund, sondern innerhalb des Materials auf. Verfärbungen der Füllungsoberfläche, Verluste von Fragmenten ausgedehnter Restaurationen oder Abrasionen an der Oberfläche machen dabei im bisherigen klinischen Alltag eine Erneuerung der gesamten Füllung notwendig. Sofern keine neuen kariösen Defekte aufgetreten sind, sollte aus Gründen der Zahnerhaltung künftig aber nicht die Entfernung der gesamten Füllung notwendig werden, sondern eine Teilerneuerung möglich sein.
Hierfür spricht zudem, dass Compositefüllungen zunehmend mit der Technik des „Total bondings“ gelegt werden, d.h. mit Hilfe von Dentinhaftvermittlern ohne Zementunterfüllung. Die Entfernung einer solchen Füllung ist optisch außerordentlich schwer zu kontrollieren. Es besteht immer die Gefahr von weiterem, unnötigen Dentinverlust oder sogar einer Schädigung der Pulpa des behandelten Zahnes.
In diesen Fällen, d.h. einer Insuffizienz der Füllung bzw. ihrer Oberfläche, wäre daher ihre Reparatur bedeutend schonender und entspräche dem Anspruch auf Priorität des Erhalts natürlicher Zahnsubstanz.

Das Ergänzen von Compositefüllungen birgt allerdings Probleme:
Das Substratcomposite ist weitgehend auspolymerisiert und bietet den Doppelbindungsstellen der Kunststoffmatrix des neu applizierten Composites wenig Reaktionspartner.
Zudem besitzen die Füllstoffe angeschliffener Compositeoberflächen keine Silanschicht, die neuer Kunststoffmatrix eine Anhaftung ermöglichen würde.
Für eine erfolgreiche Reparatur von Composites muß aber sichergestellt sein, dass eine ausreichende Verbindung von altem und neuem Füllungsteil entsteht.
Dazu gibt es mechanische und chemische Hilfen:

  • Oberflächenrauigkeiten durch Anschleifen schaffen mechanische Retentionsstellen, die aber allein keine ausreichende Haftung gewährleisten;
  • Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten, die Oberfläche der vorhandenen Füllung in gewissem Maße chemisch zu reaktivieren.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Verbundfestigkeit reparierter Compositefüllungen zu prüfen. In einem Falle erfolgte die Reparatur unter Verwendung eines etablierten Haftvermittlers, der neue aktive Kunstoffmatrix erzeugt. Verglichen wurde die Verbundfestigkeit nach dieser Reparatur mit dem Ergebnis einer Reparatur durch Neusilanisierung der Füllkörper vor Reparatur eines Composites. Am Schluß stand dabei die Klärung der Frage, ob eine Kombination dieser beiden Verfahren eine Verbesserung der Einzelergebnisse bewirken kann.


Abstract

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