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Titel: Geheime Reichssache Auschwitz : Die NS-Maßnahmen zur Tarnung des Völkermordes an den osteuropäischen Juden
Sprache: Deutsch
Autor*in: Münchhausen, Klaus von
Schlagwörter: Auschwitz; Nationalsozialismus; Zweiter Weltkrieg; Vernichtungslager; Holocaust; SS; Osteuropa; Mogilew
GND-Schlagwörter: Auschwitz
Nationalsozialismus
Weltkrieg <1939-1945>
Vernichtungslager
Judenvernichtung
SS
Erscheinungsdatum: 2013
Tag der mündlichen Prüfung: 2014-07-11
Zusammenfassung: 
Der Autor dieser Dissertation ist seit 1985 in quasianwaltlicher Funktion für die Entschädigung von Zwangsarbeitern und Opfern medizinischer Experimente ehrenamtlich tätig. Er ist Bevollmächtigter von etwa 4500 Überlebenden der NS-Vernichtungslager, die sich wegen der hohen Anwaltshonorare selbst organisiert haben. Er wurde von Archivaren in Oswiecim auf die unerforschte Tarnungsgeschichte des Vernichtungslagers aufmerksam gemacht. Die große Mehrzahl der ihm bekannten Opfer bestätigte, dass sie nicht ahnten, in ein Vernichtungslager deportiert zu werden. (www.ns-zwangsarbeiterlohn.de)

Die Chronologie vom Konzentrations- zum Vernichtungslager ist bis in diese Tage ein Streitfall in der Holocaustforschung, besonders das Datum des Himmler-Befehls zum Baubeginn. Eine Forschergruppe datiert auf ein halbes Jahr vor dem Überfall auf die Sowjetunion, die andere auf den Winter 1941. Historiker des Staatsarchivs Oswiecim haben bisher keine schlüssige Erklärung, warum Birkenau zu einem Vernichtungslager ausgebaut wurde.

Die Aufklärung dieses Streitfalles führte zur Grundlagenforschung ab dem September 1939 und zu einer quellenkritischen Sichtung des Literatur- und Archivmaterials. Die Holocaustforschung ist über etliche Grundsatzfragen, so etwa, ob es einen gegen die polnischen Juden gerichteten Gettobefehl gegeben habe, ob und wann es, wenn überhaupt, einen Vernichtungsbefehl gegeben habe, oder ob der Vernichtungsprozess an den europäischen Juden einer inneren kriegsbedingten Dynamik geschuldet ist, in der Hitler eine mehr passive Rolle gespielt habe. Der Autor stieß mehrfach auf Dokumente, die von der Forschung bisher nur teilweise oder gar nicht genutzt wurden, so etwa auch auf Material im Bundesarchivbestand R 49, „Reichskommissar zur Festigung deutschen Volkstums“, der als Umsiedlungs- und Völkermordbehörde identifiziert wurde.

Es zeigte sich auch, dass in der Holocaustforschung zum Zwecke der Untermauerung des eigenen, teilweise außerwissenschaftlichen und vorgefassten, Standpunktes die selektive Quellennutzung eine geübte Praxis ist. Die NS-Tarnsprache im internen Amtsschriftverkehr, in öffentlichen Verordnungen und Gesetzen bleibt oft unberücksichtigt. Schriftstücke werden häufig wörtlich übernommen. Das führt zu falschen Schlussfolgerungen.

Die Tarnsprache prägte die Korrespondenzen, Protokolle und Ingenieurspläne des zivilen Stadtplanungsamtes und der SS-Bauleitung Auschwitz-Birkenau. Nach der Umbauentscheidung für Birkenau vom Kriegsgefangenen- in ein Vernichtungslager wurden Stadtpläne so manipuliert, dass bisher eingetragene KZ-Lager und die zur Selektion genutzte Güterbahnhofsrampe verschwunden sind. Die wahre Bedeutung von Auschwitz-Birkenau sollte in Deutschland für alle Zeiten geheim bleiben.
Ergebnisse dieser Arbeit: Dokumente aus dem Reichssicherheitshauptamt belegen zentrale Befehle zur Enteignung und zur Inhaftierung der polnischen Juden entlang von Bahnlinien zum Zwecke der späteren Deportation. Im Bestand R49 des Bundesarchivs fand sich ein Geheimerlass Hitlers an Himmler vom 7.10.1939, mit unterzeichnet von Göring (Reichsverteidigungsrat), Lammers (Chef der Reichskanzlei) und von Brauchitsch (Chef des Oberkommandos der Wehrmacht), indem es in den eroberten polnischen Gebieten nicht nur um großflächige „Umsiedlungen“ zu Gunsten Deutscher ging, sondern auch um die „Ausschaltung“, das heißt Ermordung, "reichsfeindlicher Fremdvolksgruppen". Etliche Dokumente belegen, dass unter direkter Berufung auf diesen Hitlererlass Völkermordbefehle gegen polnischen Juden und Katholiken erlassen wurden. Der Geheimerlass wurde später auf das Gebiet der Sowjetunion erweitert. Schlussfolgerung ist, dass ein genereller, die Juden einbeziehender Völkermordbefehl Hitlers (unter seinem Richtlinienvorbehalt) an Himmler existiert. Der Madagaskarplan erweist sich als großes, gegen die polnischen Juden und auch die Weltöffentlichkeit gerichtetes Täuschungsmanöver, sofern auf die zweifelhaften Aussagen Eichmanns verzichtet wird. Ihm wird von etlichen Forschern eine glaubhafte Kronzeugenrolle zugeschrieben. Hier wurde stattdessen die Militärgeschichtliche Forschung einbezogen.

In Hitlers „Richtlinien auf Sondergebieten zur Weisung 21, Fall Barbarossa“ finden sich Befehle zur Germanisierung, aus denen Görings „Sibirienerlass“ zur zehnmillionenfachen Vertreibung der jüdischen und slawischen Bevölkerung und eine Himmler-Weisung an die SS- Generalität, etwa dreißig Millionen Zivilisten, einschließlich der Ostjuden, im Zuge dieser Deportation nach Sibirien zu ermorden. Dies sollte umgehend nach dem erwarteten „Blitzsieg“ über Stalins Rote Armee geschehen.

Der Widerstand der Roten Armee veränderte die usprünglichen Pläne und hatte improvisierte Mordaktionen durch die SS- Einsatzgruppen und den provisorischen Bau von Vernichtungslagern zur Folge. Das Bau des Vernichtungslagers in Mogilew wurde nach der Moskauoffensive der Sowjetarmee vom 6.12.41 gestoppt, das Krematoriumsbaumaterial nach Auschwitz umgeleitet: Die Misserfolge der Wehrmacht an der Ostfront zwangen die NS- Führung zum Bau des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau.

Zwei Jahre dauerte die Entwicklung der langfristigen Tarnung durch SS- Baubehörden und die zivile Stadtplanung. Die etwa vierzig Quadratkilometer umfassende Region um Auschwitz- Birkenau wurde erst als „SS- Interessengebiet“ deklariert, und im Jahre 1943 zu einem regulären „Gutsbezirk“ umgewidmet. Das „Bodenamt“ des Himmler unterstehenden Amtes des Reichskommissars für die Festigung des deutschen Volkstums übernahm das Grundeigentum. Auschwitz- Birkenau sollte nach dem ins Auge gefassten „Endsieg in einem Europa ohne Juden“ weiter als Vernichtungslager für Reichsfeinde funktionieren. Auch siedlungsunwillige Reichsdeutsche, die nicht zur Germanisierung in den Osten wollten, sollten dort liquidiert werden. Gleichzeitig wurden für die SS- Generalität großzügige Residenzen, Reitsportanlagen und Angelseen errichtet. Eine Ausstellungs- und eine Feierhalle sollten das Ambiente ergänzen. Nur die bedingsungslose Kapitulation ermöglichte die erfolgreiche Beweisaufnahme und Straferfolgung.
URL: https://ediss.sub.uni-hamburg.de/handle/ediss/5642
URN: urn:nbn:de:gbv:18-70277
Dokumenttyp: Dissertation
Betreuer*in: Golczewski, Frank (Prof. Dr.)
Enthalten in den Sammlungen:Elektronische Dissertationen und Habilitationen

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