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Titel: Todesumstände und Todesursachen der Bevölkerung der Gemeinden des Landkreises Harburg/Niedersachsen
Sprache: Deutsch
Autor*in: Nick, May-Britt
Schlagwörter: Landkreis Harburg; fehlerhafte Todesbescheinigungen; Todesart; Sektionsverhalten; Sektionsquote
GND-Schlagwörter: ICD
Todesbescheinigung
Leichenschau
RechtsmedizinGND
Hamburg / Institut für Rechtsmedizin
ObduktionGND
DekubitusGND
Erscheinungsdatum: 2006
Tag der mündlichen Prüfung: 2007-05-23
Zusammenfassung: 
Ziel der Arbeit war es, die Todesursachen und Todesumstände der Bevölkerung der Gemeinden des Landkreises Harburg näher zu beleuchten. Zu diesem Zweck wurden in einer retrospektiven Analyse die Informationen der Todesbescheinigungen der im Jahre 2004 im Landkreis Harburg Verstorbenen genutzt. Zusätzlich sollte ein besonderes Augenmerk auf das Sektionsverhalten und die Häufigkeit von Dekubitus im Landkreis Harburg gelegt werden.
Aus dem Umgang der den Tod feststellenden Ärzte mit dem amtlichen Dokument Todesbescheinigung ergab sich darüber hinaus die Frage nach dem sachgerechten Ausfüllen der Vordrucke sowie der Qualität der Leichenschau.

Im Rahmen der Analyse wurden die Angaben zu den Todesbescheinigungen von 2170 Personen ausgewertet. Diese verstarben während des Jahres 2004 im Landkreis Harburg oder hatten zum Zeitpunkt ihres Todes dort ihren Hauptwohnsitz.

Die im Landkreis Harburg festgestellte Altersstruktur spiegelt das Phänomen der demographischen Alterung wieder. Die Altersspanne der verstorbenen Personen reichte vom
1. bis 105. Lebensjahr. Die Altersgruppe der 81- bis 90-jährigen bildete insgesamt mit 32,0 % die größte Fraktion. Das Durchschnittsalter der weiblichen Verstorbenen betrug 80,37 Jahre, das durchschnittliche Sterbealter der männlichen Verstorbenen lag bei 71,53 Jahren.

Es zeigte sich, dass das Sterben immer mehr aus unserem Leben verdrängt wird und überwiegend in Institutionen stattfindet. Etwa die Hälfte (48,1 %) aller im Landkreis Harburg während des Jahres 2004 Verstorbenen starb im Krankenhaus. Die zu Hause Verstorbenen machten 27,0 % aus. In Alten- und Pflegeheimen verstarben 18,1 %.

Die häufigste Todesursache der im Jahr 2004 im Landkreis Harburg Verstorbenen stellten die Erkrankungen des Kreislaufsystems (43,1 %) dar, gefolgt von bösartigen Neubildungen mit 25,7 % und Krankheiten des Atmungssystems mit 6,0 %.

Angaben zu Druckgeschwüren fanden sich in 1,8 % der Todesfälle. Hierbei fiel auf, dass die meisten Dekubitalulzera (42,1 %) bei in Alten- und Pflegeheimen Verstorbenen zu finden waren. Im Krankenhaus hingegen traten deutlich weniger Fälle von Dekubitus (18,4 %) auf, obwohl im Krankenhaus fast dreimal mehr Menschen verstarben als im Alten- und Pflegeheim.

Die Anzahl der durchgeführten Sektionen ist insgesamt als sehr gering einzuschätzen. Nur bei 3,6 % der Verstorbenen wurde eine Sektion vorgenommen. Demgegenüber stand eine weitaus größere Zahl an Sektionsempfehlungen durch die Leichenschauärzte (7,2 %). Betrachtet man die Anzahl der Sektionen in Abhängigkeit vom Sterbeort, zeigt sich, dass an im Krankenhaus Verstorbenen die größte Anzahl Obduktionen vorgenommen wurde.
Obwohl der Sterbeort zu Hause primär und nach polizeilicher Ermittlung die meisten nichtnatürlichen Todesfälle aufwies, wurden nur 1,5 % der Verstorbenen seziert. Bei im Alten- und Pflegeheim Verstorbenen wurde lediglich eine Sektion vorgenommen.
Diese Ergebnisse zeigen, dass die Sektion in nur einem sehr geringen Ausmaß Anwendung findet, obwohl sie als Mittel der sicheren Todesursachenfindung und der Qualitätssicherung der klinischen Medizin unerlässlich ist. In Hinblick auf eine fundierte Todesursachenklärung – die sowohl aus
kriminologischer als auch gesundheitspolitischer Sicht unabdingbar ist – ist eine weitaus höhere Sektionsquote anzustreben.

Die Todesbescheinigungen wurden in Hinblick auf fehlende Angaben, eine nicht korrekt angegebene Todesart und eine nicht plausibel aufgebaute Kausalkette untersucht. Diese Erhebung ergab, dass die Todesbescheinigungen fast in einem Fünftel der Fälle fehlerhaft ausgefüllt wurden.
Es zeigte sich, dass in bezug auf die Feststellung der Todesart bei vielen Leichenschauärzten Unklarheit herrscht. Vor allem der selbst verschuldete Unfall, bei dem der Tod erst nach einem längeren Zeitraum nach dem Unfall eintrat, wurde häufig als natürlicher Todesfall angesehen. Unwissen bei vielen Leichenbeschauern zeigte sich ebenfalls in bezug auf den korrekten Aufbau der Kausalkette der Todesursachen. Am weitaus häufigsten wurde beobachtet, dass die Leichenschauscheine nicht vollständig ausgefüllt waren.
Diese Feststellungen zeigen, dass viele Ärzte das Ausfüllen des Leichenschauscheines bzw. die Leichenschau mit mangelnder Sorgfalt durchführten oder häufig nicht über die nötigen Kenntnisse verfügten, um eine Leichenschau korrekt durchführen zu können.
Zur Verbesserung dieser Situation ist es sinnvoll, Maßnahmen wie die Einführung einer vorläufigen Todesbescheinigung und die Überarbeitung der bestehenden Todesbescheinigung zu ergreifen. Das Hauptanliegen muss jedoch sein, den Leichenschauärzten die Wichtigkeit und die weitreichenden Konsequenzen des Dokumentes Leichenschauschein vor Augen zu führen.
URL: https://ediss.sub.uni-hamburg.de/handle/ediss/1764
URN: urn:nbn:de:gbv:18-33338
Dokumenttyp: Dissertation
Betreuer*in: Püschel, Klaus (Prof. Dr.)
Enthalten in den Sammlungen:Elektronische Dissertationen und Habilitationen

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