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Titel: Evaluation der Behandlungszufriedenheit in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik am Beispiel des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf
Sprache: Deutsch
Autor*in: Hoffmann, Doris
Schlagwörter: Evaluation; Behandlungszufriedenheit; Zufriedenheit; Kinder- und Jugendpsychiatrie; FBB
Erscheinungsdatum: 2006
Tag der mündlichen Prüfung: 2007-05-24
Zusammenfassung: 
Gesetzliche Vorgaben aus dem SGB V und dem Gesundheitsstrukturgesetz sowie steigende Erwartungshaltung und Aufgeklärtheit bei Patienten und Angehörigen erfordern eine kontinuierliche Qualitätssicherung auf dem medizinischen Sektor. In der Psychiatrie ist die Erfassung Therapieerfolges aufgrund individueller Verläufe und Behandlungspläne schwierig. Zunehmend etabliert sich die Messung der Zufriedenheit in der Medizin. Speziell in der Kinder- und Jugendpsychiatrie gibt es dazu den Fragebogen zur Beurteilung der Behandlung (FBB), der für diese Arbeit verwendet wird. Idealerweise werden in dieser Untersuchung alle an der Therapie beteiligten Personen sowie die Basisdaten des stationären Aufenthaltes erfasst. Die Fragestellungen dieser Evaluation lauten: 1) Wie wird die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der teil-/stationären Behandlung an der KJP des UKE aus Sicht aller an der Behandlung Beteiligten bewertet? 2) Welche Übereinstimmung besteht zwischen den verschiedenen Urteilern? 3) Welche Zusammenhänge bestehen zwischen den Urteilern und Merkmalen der Patienten sowie der Behandlung?

Es handelt sich bei dieser Arbeit um eine klinisch-naturalistische Querschnittstudie mit N=300 Fällen. Dies entspricht der vollständigen teil-/stationären Inanspruchnahmepopulation von Patienten in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf im Zeitraum 27.05.1998 bis 07.11.2003. Die Evaluation wird mit Hilfe des Fragebogens zur Beurteilung der Behandlung von Mattejat/Remschmidt (1998) zum Entlassungszeitpunkt durchgeführt. Den Bogen ausfüllen sollten der Patient (über 11 Jahre alt), die Eltern, der Therapeut und die Bezugsperson. Die in dieser Untersuchung zu bestimmenden Beurteilungsaspekte von Variablen lauten Prozess-, Ergebnis- und Strukturqualität. Zusätzlich werden Merkmale der Behandlung (Interventionsvariablen) und des Patienten (Personenvariablen) aus der Basisdokumentation genommen und mit den Urteilen der Beteiligten aus dem FBB verglichen.

Es wurden n=254 Fragebögen ausgewertet. Die stationäre kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung am UKE wird von allen untersuchten Personengruppen teilweise bis überwiegend positiv wahrgenommen (Eltern: M=2.8; Therapeut: M=2.1; Patient: M=2.1; Bezugsperson: M=2.0). Im Gesamturteil sind sich die Eltern oft einig (r=0.65), der Therapeut urteilt ihnen ähnlich (M: r=0.35 und V: r=0.45), die Gesamtbewertung des Patienten korreliert nur wenig (r=0.24) mit der des Therapeuten oder der anderen Urteiler. Zwischen den Interventions-/Personendaten aus der Basisdokumentation und den Gesamturteilen bestehen nur wenig Zusammenhänge (z.B. beim Therapeutenurteil Art der Beendigung regulär: M=2.2; irregulär: M=1.8). Alter des Patienten, Geschlechtszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, oder Art der Erkrankung zeigen keine signifikanten Korrelationen mit den Gesamturteilen. Die Anzahl der Urteiler, die für jeweils einen Behandlungsfall Bögen ausgefüllt haben, korreliert mit den Therapeutenurteilen zu r=0.25.

Die stationäre kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung am UKE wird von allen untersuchten Personengruppen teilweise bis überwiegend positiv wahrgenommen. Um sie mit anderen Kliniken hinsichtlich der Qualität zu vergleichen, sollten nicht nur subjektive Qualitätsmaßstäbe herangezogen werden, sondern zusätzlich auch objektive Parameter überprüft werden. Das Personal der Klinik beurteilt die Behandlung am schlechtesten, ist also wahrscheinlich am meisten kritisch. Die Skalen mit den höchsten Intrakorrelationen sind für jede Personengruppe anders. Daraus lässt sich ableiten, dass jede Person die Behandlung anders wahrnimmt und andere Zielvorstellungen hat, denen man nicht pauschal begegnen kann. Die höchsten Interkorrelationen ergeben sich zwischen den Eltern. Daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, die Befragung in Zukunft nur mit einem Elternteil durchzuführen. Da zwischen Basisdaten wie Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit oder Diagnose und der Beurteilung der Behandlung keine Zusammenhänge bestehen, kann daraus gefolgert werden, dass alle Patienten eine gleichwertige Behandlung erfahren. Je weniger Urteiler den Fragebogen ausgefüllt haben, desto schlechter urteilt der Therapeut. Würde man dafür sorgen, dass noch mehr Urteiler erfasst werden, hätte man wahrscheinlich noch mehr negative Urteile über die Therapie.
URL: https://ediss.sub.uni-hamburg.de/handle/ediss/1799
URN: urn:nbn:de:gbv:18-33661
Dokumenttyp: Dissertation
Betreuer*in: Schulte-Markwort, Michael Jürgen (Prof. Dr.)
Enthalten in den Sammlungen:Elektronische Dissertationen und Habilitationen

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