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Titel: Nicht-diagnostizierter, akuter Myokardinfarkt mit tödlichem Ausgang : eine retrospektive Analyse an 80 Patienten
Sonstige Titel: Undiagnosed acute myocardial infarction with fatal outcome
Sprache: Deutsch
Autor*in: Püschel, Vesna
GND-Schlagwörter: HerzinfarktGND
Erscheinungsdatum: 2007
Tag der mündlichen Prüfung: 2007-05-25
Zusammenfassung: 
Der AMI stellt besondere Anforderungen an Diagnostik und Therapie, da seine Symptome bei einzelnen Patienten sehr unterschiedlich sein können. Nicht immer lassen sich die von den Patienten beschriebenen Beschwerden und die vom Arzt erhobenen Befunde eindeutig nur diesem lebensbedrohlichen Krankheitsbild zu ordnen. In diesem Fall gilt es für den Arzt sorgsam die Differentialdiagnosen abzuwägen und mit geeigneten Untersuchungen die Diagnose zu sichern. Dabei kann die vergangene Zeit bis zum Therapiebeginn entscheidend für das Überleben des Patienten sein.
In der vorliegenden Arbeit wurden retrospektiv Patientenakten aus dem Instituten für Rechtsmedizin des Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf und dem Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians Universität München untersucht. Bei den Akten handelt es sich um Patienten, welche im zeitlichen Zusammenhang mit ihrem Ableben wegen akuten Beschwerden einen Arzt konsultiert haben. Während dieser Konsultation wurden die präsentierten Symptome der Patienten verkannt und infolge verstarben alle Patienten an einem AMI.
Untersucht wurden 80 Fälle aus den Jahren 1983 bis 2004. Davon entstammen 51 aus dem Institut für Rechtsmedizin in Hamburg und 29 aus dem Institut für Rechtsmedizin in München. Zusätzlich zu den bearbeiteten Daten aus den rechtsmedizinischen Instituten wurden Unterlagen der Staatsanwaltschaften in Augsburg, Bremerhaven, Cuxhaven, Hamburg, Itzehoe, Lüneburg, München I und II, Stade, Traunstein, Verden und Winsen, welche sich mit den Todesursachenermittlungen der Patienten befasst haben, mit in die Analyse eingeschlossen.
Ermittelt wurde, warum es zu Fehleinschätzungen bei Patienten mit AMI kommen kann und welche juristischen Konsequenzen daraus resultieren. Hierzu wurden Patientenvorgeschichten, Alter, Geschlecht, kardiovaskuläres Risikoprofil, dargebotene Symptomatik, in Anspruch genommene Notfallversorgungsinstitution, Dienstzeiten, erfolgtes Procedere, Verdachtsdiagnosen und morphologische Befunde untersucht. Zusätzlich erfolgte eine Analyse der strafrechtlichen Ermittlungen. Ein Vergleich von jüngern (unter 50-jährigen) und älteren (über 50-jährigen) Patienten wurde vorgenommen.
Im Gegensatz zu der epidemiologischen Verteilung des AMI waren in dem dieser Arbeit zugrunde liegendem Patientenkollektiv überproportional viele Patienten jünger als 50 Jahre alt (53%). Besonders bei ganz jungen Frauen (unter 25 Jahre alt) wurden AMI nicht diagnostiziert (n = 5). Hinsichtlich dem kardiovaskulärem Risikoprofil konnte kein signifikanter Unterschied zwischen älteren und jüngeren Patienten festgestellt werden. 43% der untersuchten Patienten waren mit ihrem Arzt vertraut und hatten ihn bereits mit anderen Erkrankungen zuvor aufgesucht. 54% der Konsultationen erfolgten in der Notdienstzeit der behandelnden Ärzte. Obwohl 56% der Patienten aufgrund von kardiologischen Symptomen, wie Brustschmerzen mit Ausstrahlung in die Arme, einen Arzt aufgesucht haben, wurden nur in bei 23% ein EGK aufgezeichnet. Insgesamt wurde im Anschluss an 30 Obduktionen (38%) ein Fachgutachten eines Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben. Im Zuge der Untersuchung konnten 60 Ermittlungsakten eingesehen werden. Aufgrund von mangelnder Beweislast aufgrund eines nicht eindeutig nachzuweisenden Kausalzusammenhangs zwischen Behandlungsfehler und Tod des Patienten, wurden 97% der Ermittlungen eingestellt. Nur dreimalig wurde eine Hauptverhandlung eröffnet und nach § 153 StPO (Anerkennung einer geringen Schuld) in Verbindung mit Bußgeldzahlungen eingestellt.
Die Studie zeigt, dass bei Patienten mit nicht diagnostiziertem AMI die diagnostischen Methoden der konsultierten Ärzte nicht selten unzureichend sind. Fast regelhaft wird jedoch von einer strafrechtlichen Verfolgung abgesehen, da sich nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Kausalzusammenhang zwischen dem Tod des Patienten und der durchgeführten Fehlbehandlung oder Nichtbehandlung nachweisen lässt.
URL: https://ediss.sub.uni-hamburg.de/handle/ediss/1940
URN: urn:nbn:de:gbv:18-35109
Dokumenttyp: Dissertation
Betreuer*in: Schuchert, Andreas (Prof. Dr.)
Enthalten in den Sammlungen:Elektronische Dissertationen und Habilitationen

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