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Titel: Forensische Zungenpathologie – Morphologische Veränderungen an der Zunge im rechtsmedizinischen Sektionsgut
Sprache: Deutsch
Autor*in: Kuhlmann, Sascha
GND-Schlagwörter: Zunge
Zungenkrankheit
Zungenpapille
Strangulation
Erhängen
Erscheinungsdatum: 2008
Tag der mündlichen Prüfung: 2008-12-01
Zusammenfassung: 
Inhaltszusammenfassung
8628 Sektionsprotokolle aus den Jahren 1999 bis 2005 des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf wurden retrospektiv ausgewertet.
Das Alter, das Geschlecht, die Todesart und -ursache, die Alkoholanamnese, durchgeführte Reanimationsmaßnahmen sowie das Auftreten, die Art und das Ausmaß von morphologischen Zungenveränderungen wurden erfasst und im Hinblick auf Korrelationen überprüft. Um prospektiv der Art und Häufigkeit von Zungenveränderungen im Sektionsgut nachzugehen, wurde ein Zungenbefundbogen entworfen und im Jahr 2003 in die tägliche Sektionsroutine eingeführt. Bei 21% (2335) der Sezierten wurden 2482 Zungenveränderungen registriert. Die Geschlechtsverteilung männlich zu
weiblich betrug im Sektionsgut 64% zu 36%, bei den Fällen mit Zungenveränderung 72% zu 28%. Der nicht-natürliche Tod war in 36% der Sektionen die Todesart. Die führende morphologisch-pathologische Zungenveränderung war mit 573 Fällen die Einblutung, gefolgt von den Haarzungen mit 155 Fällen und dem Zungenbiss mit 103 Fällen.
In Verbindung mit einem epileptischen Anfall wird der Zungenbiss in der Literatur häufig als charakteristischer Befund genannt, aber Angaben über die tatsächliche
Häufigkeit findet man selten. In dieser Untersuchung wurden bei 37,5% der im epileptischen Anfall verstorbenen Personen Zungenbisse dokumentiert. Wenn ein von Augenzeugen beobachteter epileptischer Anfall vorlag, stieg die Häufigkeit von Zungenbissen auf 64%. Auffallend hoch war die Quote der Alkoholkranken unter den Verstorbenen mit Zungenbissen, wobei zumindest relative Abstinenz im tödlichen Anfall vorherrschte, was auf Entzugskrämpfe hinweist. Die Ergebnisse belegen, dass ein Zungenbiss bei Verstorbenen mit Epilepsieanamnese signifikant oft vorkommt und dass die Auffassung, ein Zungenbiss weise auf
einen epileptischen Anfall hin, durch diese Untersuchung gestützt wird. Das vermehrte Auftreten von Zungenbiss und -einblutung bei Herztod und im zentralen Regulationsversagen
kann durch motorische Entäußerungen in der kardialen bzw. konvulsiven Synkope interpretiert werden, auch der agonale Sturz konkurriert als ein möglicher Entstehungsmechanismus. Bei Strangulationstoten wurden Zungeneinblutungen
häufig angetroffen nach homicidaler Strangulation und nach suizidalem Erdrosseln sowie selten beim Erhängungstod. In 28% der homicidalen Strangulationen wurden bedeutende Einblutungen der Zunge entdeckt. Im Gegensatz dazu war
98 beim suizidalen Hängen die Zunge in 96% ohne Einblutungen. Bei Erwürgten wurden mit 36% deutlich häufiger Einblutungen in der Zunge diagnostiziert als bei 15% der Erdrosselten. Bei suizidalem Erdrosseln zeigten sich in 83% der Fälle Zungeneinblutungen. Diese Korrelationen sind durch die unterschiedlichen Pathomechanismen erklärbar und die Befunde sind als vitale Zeichen des Strangulationstodes zu werten. Bei Opfern durch Verbrennungsschock konnten tiefe Zungeneinblutungen in 7% der Fälle dokumentiert werden. Dabei handelte sich in allen Fällen um akute Verbrennungstodesfälle infolge raschen Übergreifens des Feuers. Die klassischen Vitalreaktionen (Rußaspiration, CO-Hb) waren spärlich ausgeprägt oder fehlten. Als Entstehungsmechanismus der Blutaustritte kommt für den überwiegenden Anteil dieser Fälle am ehesten eine obere Einflussstauung bei rascher verbrennungsbedingter Erstarrung des meist stark verbrannten Rumpfes oder eine Pseudostrangulation bei Schrumpfung der Halshaut in Betracht, so dass die Befunde als vitale Reaktionen
gewertet werden können. Bei Opfern durch Einwirken von stumpfer oder scharfer Gewalt war die führendeVeränderung die Zungeneinblutung, oft in Kombination mit offenen Einrissen der Zunge, durch Zahneinbisse. Die Mehrzahl der Zungenverletzungen zeigte sich bei Schädel-Hirn-Traumata im Rahmen eines Unfallgeschehens, vor allem bei Kollisionen
und Stürzen aus großer Höhe. In zwölf Fällen wurden Zungenverletzungen durch Schusswaffen registriert, in zwei Fällen dabei mit Zungendurchschuss, welcher als Rarität im rechtsmedizinischen Sektionsgut zu bewerten ist.
Eine Proportionalität zwischen Alkoholabhängigkeit und Auftreten der schwarzen Haarzunge war nicht signifikant, die Veränderung tritt aber ebenso vermehrt auf wie
die Leukoplakie an der Zunge. Im Hinblick auf die Frage, ob Zungenverletzungen im Rahmen von Reanimationsversuchen entstanden sind, stellte sich heraus, dass die
Zungenverletzungen in 12% dem protokollierten Reanimationsversuch zugeordnet werden konnten. Markant sind Zungenhämatome bei der Intubation. Bei prospektiver Untersuchung zeigte sich mit 23% eine leicht höhere Befundrate im Vergleich zur den anderen Auswertungsjahrgängen. Synoptisch ist Folgendes festzustellen: Bei genauer Untersuchung zeigen sich
vielfältige Befunde an und in der Zunge.
URL: https://ediss.sub.uni-hamburg.de/handle/ediss/2433
URN: urn:nbn:de:gbv:18-40027
Dokumenttyp: Dissertation
Betreuer*in: Püschel, Klaus (Prof. Dr.)
Enthalten in den Sammlungen:Elektronische Dissertationen und Habilitationen

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