Volltextdatei(en) vorhanden
Titel: Studentische Ausbildung im Fach Rechtsmedizin in Deutschland
Sprache: Deutsch
Autor*in: Schwenn, Anja
GND-Schlagwörter: RechtsmedizinGND
Deutschland / Approbationsordnung für Ärzte
Lehre
Medizinunterricht
MedizinstudiumGND
Erscheinungsdatum: 2008
Tag der mündlichen Prüfung: 2009-06-16
Zusammenfassung: 
Der Stand der medizinischen Ausbildung im Fach Rechtsmedizin nach Umsetzung der ÄAppO wurde durch eine fragebogenbasierte Erhebung unter den 33 deutschen rechtsmedizinischen Instituten erfasst. Der Rücklauf betrug 88%. 40% der Betroffenen nahmen negative Veränderungen wahr, dennoch ist die Zufriedenheit mit den Inhalten und der Konzeption der eigenen Lehrveranstaltungen hoch. Standardisierte Präsentationen und inhaltliche Skripte für die Lehrenden sind weit verbreitet. Die fakultätsinternen Prüfungen werden überwiegend in Multiple-Choice-Form abgehalten. Durch ein recht breites Angebot zusätzlicher Wahlmöglichkeiten für interessierte Studierende (Wahlfach, Praktisches Jahr, Famulaturen) ist der Zugang zum Fach erleichtert worden. Die Pflichtstundenzahl im Fach Rechtsmedizin weist eine Variationsbreite von 3-80 akademischen Stunden auf (Unterschiede > Faktor 25). Hieraus ergeben sich Konsequenzen auf der inhaltlich-quantitativen Ebene und für das spätere ärztliche Bewusstsein für rechtsmedizinische Inhalte. Es zeigte sich eine deutliche Bevorzugung von Seminar- und Großgruppen (Gruppen 20 und mehr Studierenden). Da sich Gruppengröße und Unterrichtskonzepte gegenseitig bedingen, wird ein praktischer Unterricht mit eigenen Übungen an vielen Orten nur eingeschränkt durchführbar sein. Auf der inhaltlichen Ebene werden klassisch-rechtsmedizinische Bereiche (Leichenschau, Todesbescheinigung, Thanatologie) an nahezu allen Instituten umfassend unterrichtet, Themen der Verletzungsbiomechanik sind ebenfalls breit abgebildet. Die am wenigsten abgebildeten Teilbereiche sind die Themen „Viktimologie“ und „häusliche Gewalt“ (Klinische Rechtsmedizin) sie werden in 25-30% der Institute gar nicht unterrichtet.
Da diese Themen in der täglichen ärztlichen Praxis vieler klinischer Fachrichtungen jedoch eine erhebliche Rolle spielen, sollten sie zur Vermittlung einer „allgemeinen Arztreife“ einen festen curricularen Platz erhalten. Die Ergebnisse weisen auf große Unterschiede in der Unterrichtsrealität zwischen den Fakultäten hin. Dies betrifft sowohl die Stundenanzahl als auch die Gruppengrößen. Auf inhaltlicher Ebene werden die klassischen Teilbereiche des Faches flächendeckend angeboten, während eine breitere Integration klinisch-rechtsmedizinischer Inhalte nicht gegeben ist. Das Fach Rechtsmedizin ist von erheblicher ärztlich-praktischer sowie gesellschaftlicher Relevanz, beinhaltet es doch auch wichtige sozialmedizinische Aspekte. Stellvertretend seien hier die Themen ärztliche Leichenschau, klinisch relevante Toxikologie sowie rechtliche Aspekte ärztlichen Handelns genannt. Die Fakultäten und die Lehrverantwortlichen sind gefordert, sich innerhalb der jeweiligen curricularen Gegebenheiten zu positionieren. Nur so können den zukünftigen Ärzten wichtige rechtsmedizinische Aspekte sowie die Rolle des Faches in Forschung, Praxis und Gesellschaft nahegebracht werden. Diese Kenntnisse und ein damit verbundenes Bewusstsein für die Bedeutung der Inhalte in der jungen Ärzteschaft sind ein positiver Baustein für die weitere Zukunft der Medizinerausbildung in Deutschland.
URL: https://ediss.sub.uni-hamburg.de/handle/ediss/2624
URN: urn:nbn:de:gbv:18-41828
Dokumenttyp: Dissertation
Betreuer*in: Püschel, Klaus (Prof. Dr.)
Enthalten in den Sammlungen:Elektronische Dissertationen und Habilitationen

Dateien zu dieser Ressource:
Datei Beschreibung Prüfsumme GrößeFormat  
dissertation.pdfa66554fc5f7a1f5fedde1a3dfb049afd646.39 kBAdobe PDFÖffnen/Anzeigen
Zur Langanzeige

Diese Publikation steht in elektronischer Form im Internet bereit und kann gelesen werden. Über den freien Zugang hinaus wurden durch die Urheberin / den Urheber keine weiteren Rechte eingeräumt. Nutzungshandlungen (wie zum Beispiel der Download, das Bearbeiten, das Weiterverbreiten) sind daher nur im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) erlaubt. Dies gilt für die Publikation sowie für ihre einzelnen Bestandteile, soweit nichts Anderes ausgewiesen ist.

Info

Seitenansichten

217
Letzte Woche
Letzten Monat
geprüft am 27.03.2024

Download(s)

47
Letzte Woche
Letzten Monat
geprüft am 27.03.2024
Werkzeuge

Google ScholarTM

Prüfe