Volltextdatei(en) vorhanden
Titel: Tod durch Verbluten- unter besonderer Berücksichtigung ungewöhnlicher Todesfälle
Sprache: Deutsch
Autor*in: Schmidt, Matthias-Klaus
Schlagwörter: Verbluten; Ekchymosen; Kopfplatzwunde; Varizenblutung; Hämopericard
GND-Schlagwörter: Krampfader
Verblutung
Aneurysma
Endokard
Erscheinungsdatum: 2010
Tag der mündlichen Prüfung: 2010-08-03
Zusammenfassung: 
In der rechtsmedizinischen Praxis findet sich Verbluten als Todesursache in 5- 10% der Fälle (Köpcke 1988, Guddat/Semm/Tsokos 2008).
Pathophysiologisch zieht ein relevanter Blutverlust verschiedene Folgen nach sich, die letztendlich einzeln oder in der Summe zum Tod führen.
Die Frage, wann der Blutverlust relevant ist, bzw. wie hoch der Blutverlust sein muß, wurde in der Literatur kontrovers diskutiert.
Auch die Frage des physiologischen Blutvolumens des Menschen wurde vielfach untersucht.
Das Gesamtblutvolumen verteilt sich in eine zirkulierende Blutmenge und Depotblut. Durchschnittlich wird etwa ein Drittel der Gesamtblutmenge als Depotblutmenge entzogen und in der Milz, der Leber und den subpapillären Plexus der Haut „gespeichert“ (Dettling et al 1951).
Im allgemeinen wird ein Blutverlust von einem Drittel des zirkulierenden Blutes als vital bedrohlich und zwei Drittel als generell tödlich angesehen (Penning 1997, Dettling 1951 ).
Neben der Menge ist entscheidend, ob das Verbluten nach innen oder außen stattfindet. Beim Verbluten nach außen verlässt das Blut den Körper und es herrschen reine Blutungssymptome vor. Beim Verbluten nach innen sammelt sich das Blut in Körperhöhlen und kann dort je nach Lokalisation zusätzliche mechanische Effekte entfalten. So können die Herzbeuteltamponade, die intracranielle Blutung oder der Hämatothorax durch Verdrängung zu konkurrierenden mechanischen Todesursachen führen. Auch bei einer Blutaspiration reichen aufgrund der Atmungsbehinderung geringe Blutvolumina aus, um zum Tode zu führen.
Die Lokalisation der Blutung kann noch in anderer Hinsicht entscheidend sein. So tritt beispielsweise der Herzstillstand bei Blutungen aus großen herznahen Gefäßen oder dem Herzen ein, bevor der Blutverlust eine tödliche Menge erreicht hat. Durch den Abfall des Herzschlagvolumens versagt die nervale Herztätigkeit, wodurch es zu einem frühzeitigem Herzstillstand und Pumpversagen kommt (Dettling,1951).
Die autoptische Diagnose des tödlichen Verblutens stützt sich auf den Nachweis einer Blutungsquelle, ggf auf den Nachweis erheblicher Mengen Blutes am Fundort und die verschiedenen morphologischen Merkmale des Verblutens. Diese sind:
- Spärliche Totenflecke
- Blässe der Haut und Schleimhäute
- Anämie der inneren Organe mit dem Vorherrschen der Organ-Eigenfarbe (insbesondere an der Niere)
- wenig Blut in den großen Gefäßen und den Herzhöhlen
- subendokardiale Verblutungsblutungen in der linken Herzkammer (sogenannte Verblutungsekchymosen).
Gelegentlich kann es Schwierigkeiten bereiten, die Blutungsquelle zu lokalisieren. Kratter (1921) hatte schon 1921 den Grundsatz festgelegt, dass die Quelle der Blutung eindeutig festzulegen sei. Dieses kann bei Blutungen im Gesichtsbereich (z.B. Nase, s.unten bei ungewöhnlichen Kasuistiken) zu ethischen Konflikten führen. Dennoch sollte bei gerichtlichen Sektionen aus Gründen der Rechtsssicherheit nach seiner Ansicht weiterhin dieser alte Grundsatz befolgt werden. Es kann ebenfalls bei gastrointestinalem Verbluten Schwierigkeiten bereiten die Blutungsquelle zu finden. Oder sie erscheint zunächst wegen ihrer auf den ersten Blick geringen Ausprägung nicht relevant genug, wie z.B. beim Nasenbluten oder Verbluten aus Varizen (s.unten bei ungewöhnlichen Kasuistiken).
Auch der Nachweis größerer Mengen Blutes kann erschwert sein. So kann es beim äußeren Verbluten Schwierigkeiten bereiten die Menge abzuschätzen. Häufig wird die Menge am Auffindeort überschätzt. Im Sektionssaal bieten Abrinnspuren am Leichnam und Blutspuren an der Kleidung ein wichtiges Indiz.
Andererseits kann auch der Fehler unterlaufen die Menge zu unterschätzen, wenn beispielsweise Angehörige das Blut mit Tüchern vom Boden aufgenommen haben und dies nicht mitteilen (s.unten bei ungewöhnlichen Kasuistiken). Auch im Rahmen von Leichenfäulnis kann es zu Verschiebungen der Blutmengen kommen, da das verflüssigte und zersetzte Blut die Gefäßwände durchdringt und sich als Fäulnisflüssigkeit in den Körperhöhlen sammelt und das Herz und die großen Gefäße daher fälschlicherweise blutleer erscheinen.
Die Ursachen des Verblutens sind vielfältig. So kommen innere Ursachen in Betracht wie gastrointestinale Blutungen bei Ulzera, Ösophagusvarizen, Tumoren und Blutungen aus Aneurysmen oder bei Myokardnekrosen. Auch Gefäßvarizen an den Beinen können nach Bagatelltraumen oder durch Fehlverhalten zu Verbluten mit tödlichem Ausgang führen (siehe Kasuistiken). Als traumatische Ursachen kommen Verkehrsunfälle, Stürze aus großer Höhe oder vor Schienenfahrzeuge in homizidaler oder suizidaler Absicht sowie Stich, Schnitt-, Hieb- und Schussverletzungen in Betracht. Auch massive stumpfe Gewalt kann zu Gewebe- oder Organzertrümmerung mit tödlichem Verbluten führen.
Aufgabe dieser Arbeit war eine retrospektive Auswertung der Sektionsunterlagen eines Zehnjahreszeitraumes (1991- 2000) unter phänomenologischen, epidemiologischen, morphologischen und kriminologischen Gesichtspunkten.
URL: https://ediss.sub.uni-hamburg.de/handle/ediss/3749
URN: urn:nbn:de:gbv:18-47656
Dokumenttyp: Dissertation
Betreuer*in: Püschel, Klaus (Prof. Dr.)
Enthalten in den Sammlungen:Elektronische Dissertationen und Habilitationen

Dateien zu dieser Ressource:
Datei Beschreibung Prüfsumme GrößeFormat  
Dissertation,MatthiasSchmidt.pdf83c1435ef249523bc7d46b152f8dca5b1.5 MBAdobe PDFÖffnen/Anzeigen
Zur Langanzeige

Diese Publikation steht in elektronischer Form im Internet bereit und kann gelesen werden. Über den freien Zugang hinaus wurden durch die Urheberin / den Urheber keine weiteren Rechte eingeräumt. Nutzungshandlungen (wie zum Beispiel der Download, das Bearbeiten, das Weiterverbreiten) sind daher nur im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) erlaubt. Dies gilt für die Publikation sowie für ihre einzelnen Bestandteile, soweit nichts Anderes ausgewiesen ist.

Info

Seitenansichten

8.029
Letzte Woche
Letzten Monat
geprüft am 27.03.2024

Download(s)

1.236
Letzte Woche
Letzten Monat
geprüft am 27.03.2024
Werkzeuge

Google ScholarTM

Prüfe