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Titel: Rechtliche Qualifikation, Wirkung und demokratische Legitimation des Sekundärrechts der Europäischen Union-Eine rechtsvergleichende Betrachtung der Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente in Deutschland, Österreich, Frankreich und Großbritannien
Sonstige Titel: Legal qualification, effect and democratic legitimation of secondary legislation of the European Union – A comparative study of the rights of participation of national parliaments in Germany, Austria, France and Great Britain
Sprache: Deutsch
Autor*in: Teichmann, Johannes
GND-Schlagwörter: Parlament
Beteiligung
Europäische Union
Deutschland / Gesetz zum Vertrag über die Europäische Union
Polizeiliche und justitielle Zusammenarbei
Erscheinungsdatum: 2009
Tag der mündlichen Prüfung: 2010-10-27
Zusammenfassung: 
Die vorliegende Dissertationsschrift bewegt sich im Schnittbereich des Europa- und Staatsrechts.

Die Arbeit nimmt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Pupino aus dem Jahr 2005 zum Bereich der damaligen sogenannten dritten Säule der Europäischen Union zum Anlass, die von der Europäischen Union im Bereich der Polizeilichen und Justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erlassenen Rechtsakte zu untersuchen. Auf Grundlage des Vertrags von Maastricht in der Fassung der Verträge von Nizza geht die Arbeit in einem ersten Schritt umfassend auf Rechtsnatur der Europäischen Union sowie die rechtliche Qualifikation und Wirkung der durch die Europäische Union in den genannten Politikbereichen erlassenen Rechtsakte ein. Im Detail werden die Rechtsetzungsmittel des Gemeinsamen Standpunktes, des Rahmenbeschlusses, des Beschlusses, des Übereinkommens, der Durchführungsmaßnahmen sowie der Übereinkünfte (Art. 34, 38 EU) untersucht. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die EU im Bereich der Polizeilichen und Justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen ihr zurechenbare Vorschriften mit Wirkung auch unmittelbar für jeden Bürger erlassen kann.
Aufbauend auf diesem Ergebnis befasst sich der zweite Teil der Arbeit mit der Frage der demokratischen Rückbindung der von der Europäischen Union erlassenen Rechtsakte. Es wird zunächst das abstrakte Konzept demokratischer Legitimation durch Repräsentation erläutert und werden Kriterien vorgestellt, anhand derer die folgende Untersuchung verschiedener nationaler Regelungen zur Beteiligung der Parlamente erfolgen soll. In die Untersuchung werden sodann rechtsvergleichend die Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Österreich einander gegenüber gestellt und auf der Grundlage dieses Vergleichs ein Reformvorschlag für die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages erarbeitet.
Zu beachten ist, dass sich seit Fertigstellung der Arbeit zwei wesentliche Umstände verändert haben. Zum 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft, der die alte Aufteilung zwischen EU- und EG-Vertrag aufhob und die vormalige dritte Säule wesentlich umstrukturierte. Die in den ersten beiden Kapiteln des ersten Teils der Arbeit behandelten Fragen nach der Rechtsnatur der Europäischen Union und der Qualifikation der von ihr auf Grundlage des Unionsvertrages erlassenen Rechtsakte, hat damit lediglich für Altfälle, im Übrigen allein historische Bedeutung und kann daher vom Leser übersprungen werden. Interessant dürften nach wie vor Teile der Ausführungen zur Wirkung der im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erlassenen Rechtsakte sein.
Gleichzeitig ist es im Jahr 2009 mit verschiedenen Gesetzen zu einer Neugestaltung und Überarbeitung der Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gekommen. Dazu zwang den Gesetzgeber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009, das die mit den Beteiligungsrechten befassten Begleitgesetze zum Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon für verfassungswidrig erklärte. In Bezug auf Art. 23 GG und die darin enthaltenen Beteiligungsrechte hielt das Bundesverfassungsgericht fest, dass für den Fall der in den europäischen Verträgen geschaffenen Änderungsmöglichkeiten ohne Ratifikationsverfahren eine Beteiligung gemäß Art. 23 Abs. 1 GG zu erfolgen habe (d.h. mittels eines Zustimmungsgesetzes). Im Übrigen sei für Rechtsetzungsvorhaben auf europäischer Ebene zwar nicht stets ein Zustimmungsgesetz erforderlich. Bundestag und Bundesrat obliege es jedoch in den Sachbereichen, die durch den Vertrag von Lissabon hinreichend bestimmt sind, in anderer geeigneter Weise ihre Integrationsverantwortung wahrzunehmen. Die in dieser Arbeit hinsichtlich der nationalen Beteiligungsrechte enthaltenen Ausführungen sind daher von besonderer Relevanz für die aktuelle Diskussion.
Der Hauptteil der Arbeit befindet sich auf dem Rechtsstand März 2009. Die mit dem Vertrag von Lissabon einhergehenden Veränderungen für die dritte Säule sind bereits in der Arbeit skizziert. Auf die mittlerweile eingetretenen Änderungen der Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat geht die Arbeit in einem ausführlichen Nachwort ein.
URL: https://ediss.sub.uni-hamburg.de/handle/ediss/3084
URN: urn:nbn:de:gbv:18-48948
Dokumenttyp: Dissertation
Betreuer*in: Bruha, Thomas (Prof. Dr.)
Enthalten in den Sammlungen:Elektronische Dissertationen und Habilitationen

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