
Titel: | Vermögensauseinandersetzung bei der Scheidung in Deutschland und der VR China | Sonstige Titel: | Separation of assets in divorce proceedings in Germany and the PR China | Sprache: | Deutsch | Autor*in: | Ji, Hongming | GND-Schlagwörter: | Ehescheidung Eheliches Güterrecht Schuldenhaftung Unbenannte Zuwendung Ehewohnung Versorgungsausgleich Unterhalt Deutschland ChinaGND |
Erscheinungsdatum: | 2020 | Tag der mündlichen Prüfung: | 2020-09-17 | Zusammenfassung: | Die weite Verbreitung des deutschen Rechts und der deutschen Rechtswissenschaft sowie die Einführung der Gutachtentechnik und der Relationsmethode in China stellen eine solide und realistische Grundlage dar, um das chinesische Recht und die chinesische Justiz auf der Grundlage des deutschen Rechts zu verbessern. Dies gilt auch für die Vermögensauseinandersetzung bei der Scheidung in der VR China. Im Scheidungsfall wird das Vermögen der Ehegatten ausgeglichen. Oft haben die Ehegatten während der Ehe oder vor der Ehe Leistungen für die (bevorstehende) Ehe erbracht. Die Arbeitsteilung der Ehegatten zeigt ihre Wirkungen in dem ehelich Erworbenen, dem nicht in Geld bewerteten Arbeitseinsatz und einem möglichen Vermögensverlust. Die Vermögensauseinandersetzung wird aus diesem Grund in einem weiten Sinne verstanden, um die Vermögensinteressen der Ehegatten gerecht auszugleichen. Sie betrifft das positive und negative Vermögen (Schulden) und Anrechte. Außerdem betrifft sie möglicherweise nicht nur familienrechtliche Ausgleichsinstrumente, z.B. Güterrecht, vermögensbezogenes Scheidungsfolgenrecht (Nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich usw.), sondern auch die allgemeinen Ausgleichsinstrumente (Nebengüterrecht), z.B. Miteigentum, Gesamtschuld, BGB-Gesellschaftsrecht, Schenkung usw. Genauer gesagt, in dieser vorliegenden Arbeit sind 5 wichtige Problemebereiche zu vergleichen: 1. Vermögensauseinandersetzung durch das Güterrecht: Dabei handelt es sich um gesetzliches Güterrecht und vertragliches Güterrecht, gegebenenfalls die Einführung eines Güterrechtsregisters, 2. Vermögensauseinandersetzung durch Nebengüterrecht: Z.B. die Rückgewähr von Zuwendungen, Ausgleich für die Mitarbeit eines Ehegatten, 3. Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung, 4. Der nacheheliche Unterhalt, 5. Der Versorgungsausgleich. Unter jedem Bereich werden der Rechtsstand in der VR China und der Rechtsstand in Deutschland gesondert referiert. Dann wird die Rechtsvergleichung durchgeführt und schließlich sollen anhand der Untersuchung und dem Rechtsstand des chinesischen Rechts eigene Vorschläge geliefert werden, um das chinesische Recht zu verbessern und die im Gesetzgebungsverfahren liegende zivilrechtliche Kodifikation zu vervollständigen. Insbesondere sollen für die Vermögensauseinandersetzung unter geschiedenen Ehegatten geeignete Werkzeuge bereitgestellt werden. Die rechtsvergleichende Untersuchung hat gezeigt, dass das chinesische Ehegesetz in Hinsicht auf die Vermögensauseinandersetzung bei der Scheidung lückenhaft ist. Es fehlt an näheren Regelungen und klaren Anweisungen bezüglich des Unterhaltsrechts und des Versorgungsausgleichs sowie des Güterrechts usw. Das Oberste Volksgericht hat bei der Rechtsanwendung häufig die gesetzlichen Vorschriften sowie ihre Zusammenhänge nicht richtig verstanden. Die klassischen Auslegungsmethoden beherrscht es oft nicht. Man kann nicht erwarten, dass das Oberste Volksgericht die Probleme der Rechtsanwendung rechtzeitig erkennt und gerechte Lösungen anbietet. Das verabschiedete neue Zivilgesetzbuch hat nur geringfügige Fortschritte gemacht. Die Regelungen des EheG werden im Grunde genommen inhaltlich unverändert unter anderer Paragraphennummer in die Rechtssätze des ZGB übernommen. Um die Probleme zu lösen und die Rechtspraxis zu verbessern, soll die künftige Änderung des chinesischen ZGB vor allem eine vollständige Lösung anbieten. Knappe abstrakte Regelungen sind zu vermeiden. Systematisierte und umfassend geregelte Ausgleichsinstrumente sind erwünscht. |
URL: | https://ediss.sub.uni-hamburg.de/handle/ediss/8752 | URN: | urn:nbn:de:gbv:18-ediss-86494 | Dokumenttyp: | Dissertation | Betreuer*in: | Julius, Hinrich |
Enthalten in den Sammlungen: | Elektronische Dissertationen und Habilitationen |
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