Titel: Tod im Ausland – Zum Umgang mit im Ausland verstorbenen deutschen Bundesbürgerinnen und -bürgern und Qualität von Obduktionen im Ausland
Sprache: Deutsch
Autor*in: Witte, Paul Jonathan
Erscheinungsdatum: 2021
Tag der mündlichen Prüfung: 2022-05-19
Zusammenfassung: 
Eine systematische Erfassung von Todesfällen deutscher Bundesbürgerinnen und -bürger, die im Ausland versterben, gibt es in Deutschland nicht.
Seit 2007 werden in Hamburg die Unterlagen von Verstorbenen, die über den Hafen oder Flughafen nach Hamburg repatriiert werden, durch Ärztinnen und Ärzte des HÄD überprüft. Bei Hinweisen auf einen nicht-natürlichen Tod erfolgt eine Meldung an das Landeskriminalamt und der Leichnam wird für eine Leichenschau in die Rechtsmedizin gebracht; ggf. erfolgt die Anordnung einer gerichtlichen Sektion.
In der vorliegenden Arbeit wurden dieses bundesweit einzigartige Verfahren in Hamburg sowie die Qualität der Vorsektionen im Ausland analysiert.
Es wurde offengelegt, dass nur ein Drittel aller repatriierten Leichname mit Hinweisen auf einen nicht-natürlichen Tod in der äußeren Leichenschau in Deutschland seziert werden. Zusätzlich konnte dargelegt werden, dass viele Leichenbegleitpapiere trotz regulierender internationaler Abkommen unzulänglich oder sogar falsch ausgefüllt sind. Die im Sterbeland angegebene Todesursache wurde in fast einem Viertel der Fälle nach Sektion im IfR korrigiert. In fünf Fällen ergab sich sogar eine Veränderung der vorliegenden Todesart; hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass nur 25 von 69 Fällen im Ausland seziert worden waren.
Des Weiteren konnte gezeigt werden, dass die Obduktionen im Ausland in vielen Fällen nicht den deutschen Standards entsprechen. Lediglich 12% waren gemäß den Richtlinien der DGRM oder des ECLM durchgeführt. Grund dafür war in den meisten Fällen eine unvollständige Präparation aller inneren Organe oder des Halses. Darüber hinaus wurde bei keinem der an einem Trauma verstorbenen deutschen Bundesbürgerinnen und -bürgern eine Präparation der Extremitäten oder des Rückens vorgenommen.
Abschließend konnte gezeigt werden, dass nicht alle nach Hamburg repatriierten Verstorbenen vom „Hamburger Modell“ erfasst werden. Ansätze zur Verbesserung des Systems könnten vermehrte Sektionsanordnungen für im Ausland verstorbene deutsche Bundesbürgerinnen und -bürger und eine Verbesserung der Meldewege sein. So könnte mit der Meldung eines eintreffenden Leichnams durch den Zoll statt durch das transportierende Bestattungsunternehmen vermieden werden, dass ein über den Hafen oder Flughafen eingeführter Leichnam trotz bestehender Vorschriften am HÄD vorbeigeführt wird.
Da eine Vergleichsstudie aus Frankfurt von Holz et al. ähnliche Ergebnisse wie die vorliegende Studie feststellt, kann eine Ausweitung des „Hamburger Modells“ auch für andere Bundesländer mit einem relevanten Hafen oder Flughafen empfohlen werden. Dennoch kann es nur eine Teillösung sein, da bei auf dem Landweg repatriierten Verstorbenen – außer in den Krematorien – weiterhin keine Überprüfung der ausländischen Todesurkunde vor der Beisetzung in Deutschland erfolgt. So könnten mit einer verpflichtenden zweiten Leichenschau für im Ausland verstorbene Deutsche unerkannte nicht-natürliche Todesfälle entdeckt werden.
URL: https://ediss.sub.uni-hamburg.de/handle/ediss/9644
URN: urn:nbn:de:gbv:18-ediss-101038
Dokumenttyp: Dissertation
Betreuer*in: Sperhake, Jan-Peter
Schröder, Ann Sophie
Enthalten in den Sammlungen:Elektronische Dissertationen und Habilitationen

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